Deutschland - Einem Zeitungsbericht zufolge will der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Abschuss von gekaperten Flugzeugen ermöglichen. Laut Schäuble solle das Grundgesetz so geändert werden, dass dies trotz unschuldiger Menschen an Board verfassungsgemäß sei.
Heftigen Widerstand hagelte es diesbezüglich von der SPD, Schäuble will dennoch an seinem Plan festhalten. Das Grundgesetz müsse laut des Bundesinnenministers so geändert werden, dass ein von Terroristen gekapertes Flugzeug trotz unschuldiger Passagiere an Board einem Verteidigungsfall gleichgesetzt werden kann. So würde das im Februar für verfassungswidrig erklärte Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß werden. Würden Schäubles Ansichten verfassungsgemäß gemacht werden, würden im Fall des Falles die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten (laut Süddeutscher zeitung). Ein Abschuss eines gekaperten Flugzeuges wäre dann möglich, allerdings müsste vorerst der betreffende Artikel (87a) im Verfassungsgesetz geändert werden. Eine solche Änderung hat die SPD allerdings bereits eindeutig abgelehnt. Den Anfang dieser hitzigen Diskussionen bildet die Reform des Luftsicherheitsgesetzes. In einer ersten Fassung wäre das Abschießen gekaperter Flugzeuge erlaubt gewesen, diese wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Der Auslöser für die Überlegungen eines neuen Luftsicherheisgesetzes waren die Anschläge vom 11. September 2001, bei denen vier Zivilmaschinen mit Passagieren an Board von Terroristen übernommen wurden. Der kurz vor Weihnachten bekannt gemachte Gesetzesentwurf heitzte sogar Auseinandersetzungen in der Koalition an.
Quelle: ZDFheute